Verkaufen

Unsere Dienstleistungen für Sie

  • Marktwertermittlung / Definition des Verkaufspreises
  • Professionelle Besichtigungen (Anzahl selbstverständlich unbegrenzt) mit neutraler und professioneller Einwandbehandlung
  • Falls gewünscht / verkaufsfördernd: Organisation «Open-House» -> bspw. Besichtigungsmorgen an einem Samstag
  • Falls gewünscht: Verkauf an die meistbietende Partei (Bieterverfahren)
  • Unterstützung der Käuferschaft bei Finanzierungsfragen / zahlreiche Kontakte zu verschiedenen Finanz- und Versicherungsinstituten
  • Bonitätsprüfung der Käuferschaft
  • Abwicklung und Ausarbeitung des Reservations- und Kaufvertrages
  • Vorbesprechung sämtlicher Vertragswerke inkl. der Dienstbarkeiten und An-/Vormerkungen
  • Regelung allfälliger Pensionskassen-Vorbezüge
  • Koordination der Beurkundung und der Eigentumsübertragung (selbstverständlich begleiten wir Sie an sämtliche Termine persönlich)
  • Aufnahme des Zustandsprotokolls
  • Koordination der Schlüsselübergabe
  • Regelung der Grundstückgewinnsteuer -> gegebenenfalls Prüfung eines möglichen Aufschubs der Grundstückgewinnsteuer bei Erwerb einer Ersatzbeschaffung
01

Unverbindliches Beratungsgespräch

Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist es für Eigentümer wichtig zu wissen, welchen Wert ihre Immobilie hat. Wir bieten Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch vor Ort sowie eine kostenlose und professionelle Immobilienbewertung an. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie ein umfassendes Bewertungsdossier per Post oder E-Mail. Zusätzlich unterbreiten wir Ihnen eine konkrete Offerte mit unseren umfassenden Dienstleistungen und unserem Erfolgshonorar.

02

Nachbesprechung der Bewertung und der Offerte

Nach Erhalt des Bewertungsdossiers erklären wir Ihnen dieses sowie unsere Offerte und Dienstleistungen selbstverständlich telefonisch oder persönlich bei Ihnen zu Hause oder in unserem Immobilien-Büro in Winterthur. Wenn Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie entscheiden, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen sowie wichtige Themen wie Objektunterlagen, Hypotheken, Pensionskassenvorbezüge und Grundstückgewinnsteuer.

03

Auftrag / Mäklervertrag

In einem persönlichen Gespräch definieren wir gemeinsam die Ziele und empfehlen Ihnen auf Basis unserer langjährigen Erfahrung einen Verkaufspreis. Diesen Verkaufspreis legen wir gemeinsam fest. Die Ziele und der Verkaufspreis werden in einem einseitigen und übersichtlichen Maklervertrag festgehalten.

04

Objektaufnahme / Objektpräsentation / Verkaufsdokumentation

Wir setzen Ihre Immobilie ins beste Licht! Dazu vereinbaren wir einen Termin vor Ort zur Objektaufnahme. Wir erstellen hochauflösende Foto- und Drohnenaufnahmen sowie eine virtuelle 360°-Besichtigungstour. Innerhalb weniger Tage stellen wir Ihnen die ausführliche Verkaufsdokumentation mit neuen Grundrissen, den Fotoaufnahmen, der virtuellen Besichtigungstour und einem Online-Marktaufritt auf unserer Homepage zur Prüfung zur Verfügung. Nachdem wir Ihre Anpassungswünsche und Verbesserungsvorschläge berücksichtigt haben, starten wir mit der aktiven Vermarktung und informieren unsere zahlreichen Suchabonnenten über den Verkaufsstart.

05

Interessenten / Kontaktanfragen / Objektbesichtigung

Nach erfolgtem Vermarktungsstart nehmen wir sämtliche Anfragen von Interessenten entgegen, bedienen diese mit den Verkaufsunterlagen und vereinbaren nach Rücksprache mit Ihnen die Besichtigungen vor Ort mit ernsthaften, vorqualifizierten Interessenten. Selbstverständlich werden die Besichtigung vor Ort durch uns geführt und die Anzahl an Besichtigungen sind unbegrenzt.
Nach der erfolgten Besichtigung stellen wir weiterhin interessierten Personen die wichtigen Unterlagen wie den Grundbuchauszug, die Gebäudeversicherungspolice, die Nebenkostenabrechnungen, Protokolle, Reglemente und einen Finanzierungsvorschlag zur Verfügung.
Wir kümmern uns um die professionelle Einwandbehandlung und Verhandlung mit den Interessenten in Ihrem Namen.

06

Angebote / Bieterverfahren / Kaufzusage

Je nach Marktreaktion, Anzahl an Interessenten und Ihren Wünschen veräussern wir Ihre Liegenschaft mittels Bieterverfahren an die meistbietenden Partei. Wir erstellen nach Rücksprache mit Ihnen einen Verkaufsablauf, aus welchem sämtliche Details zum Vorgehen für die Interessenten ersichtlich ist.
Wir nehmen für Sie die Kaufangebote entgegen und prüfen diese sowie die Finanzierung. Sämtliche Angebote stellen wir Ihnen zur Prüfung zu. Sie alleine entscheiden, wem Sie die Kaufzusage machen wollen.

07

Reservationsvertrag

Nach erfolgter Kaufzusage erstellen wir einen Reservationsvertrag, in dem sämtliche Personalien, Informationen zum erwerbenden Objekt und alle wesentlichen Punkte wie Kaufpreis, Reservationszahlung, Bezugsdatum, Reinigungszustand, Hypothek, Grundstückgewinnsteuer etc. geregelt sind. Vor der Unterzeichnung besprechen wir den Reservationsvertrag individuell und persönlich mit der Verkäuferschaft und Käuferschaft. Sobald beide Parteien mit dem Reservationsvertrag einverstanden sind, wird dieser unterzeichnet und die Immobilie als reserviert bezeichnet. Eine Reservationszahlung ist durch die Käuferschaft zu leisten. Wir stellen unsere Verkaufsbemühungen ein und kümmern uns um die weiteren Schritte im Verkaufsprozess.

08

Kaufvertrag

Auf Basis des Reservationsvertrags arbeiten wir in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Notariat den Kaufvertrag aus, in welchem sämtliche Details enthalten sind. In Absprache mit der Eigentümerschaft ermitteln wir alle relevanten Informationen zur bestehenden Hypothek, vorhandenen Pensionskassen, Bankverbindung, Grundstückgewinnsteuer etc., die für den Kaufvertrag berücksichtigt werden müssen. Wir beauftragen das Steueramt mit der Berechnung der provisorischen Grundstückgewinnsteuer. Diese wird je nach Fall entweder sichergestellt oder aufgeschoben.
Nach Erhalt des Kaufvertragsentwurfs stellen wir Ihnen diesen vorab zur Prüfung zu. Gerne laden wir Sie zu einer persönlichen Vorbesprechung sämtlicher Vertragswerke einschliesslich der Dienstbarkeiten und An-/Vormerkungen ein.

09

Notariatstermine: öffentliche Beurkundung und Eigentumsübertragung

Sobald die Verkäufer- und Käuferschaft mit dem Kaufvertrag einverstanden sind, übernehmen wir die Terminkoordination beim Notariat. Die Beurkundung und Eigentumsübertragung können entweder zusammen oder zeitlich getrennt erfolgen, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Leerstandszeit des Objekts oder der Suche nach einer Ersatzliegenschaft. In der Regel erfolgen Beurkundung und Eigentumsübertragung zusammen, wenn das Objekt sofort übergeben werden kann. Wenn jedoch die Immobilie noch bewohnt ist und die Eigentümerschaft eine Ersatzliegenschaft finden muss, erfolgen die Beurkundung und die Eigentumsübertragung separat zu verschiedenen Zeitpunkten. Die Zeitspanne zwischen Beurkundung und Eigentumsübertragung kann mehrere Monate betragen, dies ist jedoch stark situationsabhängig. Wenn Beurkundung und Eigentumsübertragung getrennt erfolgen, kümmern wir uns auch um die Erstellung eines Zustandprotokolls. Wir übernehmen die gesamte Koordination und berücksichtigen dabei die Wünsche der Verkäufer- und der Käuferschaft. Selbstverständlich begleiten wir Sie persönlich zu allen Terminen.

10

Objekt-/Schlüsselübergabe

Nach erfolgreicher Eigentumsübertragung koordinieren wir in Absprache mit der Verkäufer- und Käuferschaft die Objekt- und Schlüsselübergabe vor Ort. Während des Termins werden die Käufer durch uns und die Verkäufer über alle relevanten Details zur neu erworbenen Immobilie informiert, vorhandene zusätzliche Objektunterlagen vorgelegt und eventuelle Unklarheiten geklärt. Selbstverständlich stehen wir auch nach der Objektübergabe allen Beteiligten weiterhin zur Verfügung.

11

Grundstückgewinnsteuer

Nach der Eigentumsübertragung muss die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Steueramt eingereicht werden. Wir unterstützen Sie auch dabei und übernehmen das Ausfüllen der Steuererklärung für Sie.

Tipps und Tricks

20 Tipps für eine erfolgreiche Objektpräsentation
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Finanzierung
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