Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung
Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung ist eine Beschränkung des Eigentumsrechts an einer Immobilie durch öffentlich-rechtliche Vorschriften. Zum Beispiel können Denkmalschutzauflagen, Baubeschränkungen oder Natur- und Landschaftsschutzbestimmungen eine solche Einschränkung darstellen.