Ausnützungsziffer
Die Ausnützungsziffer ist ein baurechtlicher Kennwert, der angibt, wie stark ein Grundstück überbaut werden darf. Sie beschreibt das Verhältnis zwischen der anrechenbaren Geschossfläche und der Grundstücksfläche.
Formel:
Ausnützungsziffer = anrechenbare Geschossfläche / Grundstücksfläche
Beispiel:
Bei einer AZ von 0.5 darf auf einem 1’000 m² grossen Grundstück eine maximale anrechenbare Geschossfläche von 500 m² realisiert werden.
Wichtige Hinweise:
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Welche Flächen anrechenbar sind (z. B. Wohnflächen, Technikräume, Terrassen), ist kantonal oder kommunal geregelt.
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Die AZ ist Teil der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) und variiert je nach Zone (Wohn-, Misch-, Gewerbezone etc.).
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In manchen Gemeinden wird anstelle der AZ mit der Überbauungsziffer (ÜZ) oder Baumassenziffer (BMZ) gearbeitet.
Relevanz in der Vermarktung:
Die Ausnützungsziffer ist entscheidend für Investoren, Architekten und Entwickler, da sie direkt beeinflusst, wie viel Nutzfläche gebaut (und verkauft) werden kann – und damit den wirtschaftlichen Wert eines Grundstücks