An-/Vormerkungen
Anmerkungen und Vormerkungen sind rechtliche Einträge im Grundbuch, die bestimmte Rechte oder Hinweise in Bezug auf eine Liegenschaft dokumentieren – ohne dass es sich dabei um dingliche Rechte wie Eigentum oder Dienstbarkeiten handelt.
Vormerkungen
Eine Vormerkung sichert ein persönliches Recht gegenüber Dritten ab und macht es grundbuchlich wirksam. Solche Rechte können z. B. sein:
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Kaufrecht, Rückkaufsrecht oder Vorkaufsrecht
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Mietverträge mit Vormerkung
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Vormerkung von Bedingungen bei Handänderungen (z. B. Wohnrecht im Erbfall)
Die Vormerkung schützt den Berechtigten selbst bei einem Eigentümerwechsel – sie „klebt“ am Grundstück.
Anmerkungen
Anmerkungen haben rein deklaratorischen Charakter, das heisst: Sie geben Auskunft über rechtlich relevante Tatsachen, ohne ein Recht im eigentlichen Sinn zu begründen. Beispiele:
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Hinweis auf einen hängigen Enteignungsprozess
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Eigentumsvorbehalt
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Zivilrechtliche Auflagen (z. B. öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen)
Relevanz in der Vermarktung:
An- und Vormerkungen können Kaufinteressierte erheblich beeinflussen – etwa wenn ein Vorkaufsrecht besteht oder langfristige Mietverhältnisse vorgemerkt sind. In der Verkaufsdokumentation sollten sie klar aufgeführt und – falls notwendig – erklärt werden.